Am 13. juni 2017 wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob eine Bank für die Versendung einer TAN per SMS auf das Handy des Bankkunden Gebühren verlangen darf.

Immer mehr Banken berechnen für Leistungen Gebühren von den Bankkunden. So sind einige Banken auch dazu übergegangen, Negativzinsen für Bankguthaben zu berechnen. In der rechtlichen Aufarbeitung sind auch Bearbeitungsgebühren für die Darlehensvergabe. Hier sollten Sie Ihre Verträge genau prüfen, ob solche berechnet wurden. Nun hatte eine Bank für die Versendung der TAN-Nummer als SMS 10 Cent verlangt. Hiergegen klagte ein Verbraucherverband.

Die Klage war in den Vorinstanzen zugunsten der Bank ausgegangen, weil die Gerichte, das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main, der Meinung sind, dass die Bank zum Anbieten von Online-Banking nicht gesetzlich verpflichtet sei und deshalb für ihre Leistung auch Gebühren verlangen dürfe.

Am 13. Juni wird sich herausstellen, ob das der Bundegerichtshof auch so sieht.