Presseinformation des Landratsamtes Starnberg von 8. März 2021 und die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05. März 2021:  

„Am 8. März tritt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. In der neuen Verordnung sind viele Maßnahmen und Regelungen inzidenzabhängig, so dass man ab jetzt die 7-Tage-Inzidenz genau im Auge behalten muss. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bestimmt durch Bekanntmachung noch heute für alle Landkreise und kreisfreien Städte die für sie ab dem 8. März zunächst maßgebliche Inzidenzeinstufung. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Starnberg in der letzten Zeit konstant unter 50 lag, und heute bei 44,6 liegt, wird der Landkreis bei den wenigen Landkreisen, die derzeit unter der 50-Inzidenz liegen, dabei sein. Damit können beispielsweise Geschäfte öffnen, ist kontaktfreier Sport im Freien auch in Gruppen erlaubt und auch Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen öffnen. Alle Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ und https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/