Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht ist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern.

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist da! Er enthält ein Paket von Änderungen und Neuerungen des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Zu dem Kernstück des SanInsFoG gehört das in seinem Art. 1 vorgesehene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRuG-RefE).