Autor: ES (Seite 1 von 8)

14. Kölner Bankrechtstag

Am 8.3.2024 14. Kölner Bankrechtstag 2024 – Modul 2 (5 Std. FAO)

Der konkrete Zeitplan für diesen Tag ist wie folgt 

10:00 – 11:15 Uhr Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins beim mobile payment – Teil 1 Elke Schubert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

11:15 – 11:30 Uhr kurze Pause

11:30 – 12:45 Uhr Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins beim mobile payment  – Teil 2 Elke Schubert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

12:45 – 13:45 Uhr Mittagspause

13:45 – 15:00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Teil 1 VRiOLG Jens Rathmann, Frankfurt am Main
15:00 – 15:15Uhr 
Pause

15:15 – 16:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Teil 2  VRiOLG Jens Rathmann, Frankfurt am Main

Anmeldung hier: https://www.koelner-anwaltverein.de/fortbildungen/koelner-bankrechtstag-2024-modul-2/

Untersuchungsausschuss zur Zweiten Stammstrecke eingesetzt

Am 13.12.2022 haben BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zusammen mit den Fraktionen der SPD und FDP den Untersuchungsausschuss zur Zweiten S-Bahn Stammstrecke in München eingesetzt.

Auch hier darf ich als Rechtsreferentin der GRÜNEN mit dabei sein. Neuigkeiten kann man auf www.uastammstrecke.de verfolgen.

Neues aus dem UA „Maske“

Die aktuellen Updates und die Presse: www.ua-maske.de

Seminar „Aktuelles aus dem Zahlungsdiensterecht“ online

Aktuell werden die Weihnachtseinkäufe im Netz gemacht. Da stellt sich die Frage, ob „Apple Pay“, „Google Pay“, „PayPal“, und die gute alte Kreditkarte eigentlich sicher sind. Und wenn ja, wie sicher denn eigentlich?

Neben den aktuellen Entscheidungen zum Zahlungsdiensterecht findet man hier die Antwort:

Am 14.12.2021 findet online das Seminar „Aktuelles aus dem Zahlungsdiensterecht“ der Deutschen Anwalt Akademie mit Elke Schubert statt. Mehr unter https://www.anwaltakademie.de/category-bank_und_kapitalmarktrecht

Seminar „Kreditsicherheiten in der Insolvenz“

Am 2. Dezember 2021 findet im Leonardo Royal Hotel, Frankfurt, das Seminar „Kreditsicherheiten in der Insolvenz“ statt.

Das Seminar dient der Fortbildung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht nach der FAO.

Der Fokus ist auf der Ermöglichung von Aus- und Absonderungsrechten in der Insolvenz des Darlehensnehmers.

Mehr unter: https://www.anwaltakademie.de/category-bank_und_kapitalmarktrecht

Elke Schubert ist juristische Beraterin von Bündnis90/Die Grünen im UA „Maske“

Die Fraktionen der Grünen, der SPD und der FDP im Bayerischen Landtag haben beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der dem Filz-Verdacht zwischen CSU und Freistaat nachgehen soll. Die CSU-Abgeordneten Alfred Sauter (Landtag) und Georg Nüßlein (Bundestag) hatten kräftig Kasse gemacht beim Verkauf von Corona-Schutzkleidung an staatliche Abnehmer. Trotzdem ist Alfred Sauter immer noch Mitglied des Landtags. Die Oppositionsparteien Grüne, SPD und FDP nehmen das zum Anlass, alle Geschäfte der vergangenen fünf Jahre zwischen Abgeordneten und Freistaat sowie auch die Tandler-Deals offenlegen zu wollen. Der UA „Maske“ soll noch vor Weihnachten eingesetzt werden.

Widerruf von Allgemein-Verbraucherdarlehen

Verbraucher können einen Kreditvertrag widerrufen. Mit dem Widerruf wird auch der Kaufvertrag für das Auto oder den Kühlschrank hinfällig, wenn der Kreditvertrag im Zusammenhang mit dem Kauf unterschrieben wurde.

Mit Urteilen vom 26.3.2020 und vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Autokrediten gestärkt. Gut 90% aller seit 2010 in Deutschland abgeschlossenen Autokreditverträge sind demnach noch immer widerrufbar. Der Autokredit Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Darlehens- und Kaufvertrages. Verbraucher erhalten dementsprechend die gezahlten Raten gegen Rückgabe ihres Fahrzeuges zurück.

Genauso verhält es sich mit Finanzierungsverträgen für Einrichtung, oder Elektronik. Bereits im März 2020 sorgte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil für einen Paukenschlag (C-66/19). Denn der EuGH entschied, dass sich der so genannte Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt und deshalb nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass Millionen weiterer Darlehensnehmer die Möglichkeit haben, ihren Verbraucherkreditvertrag zu widerrufen. Genau betrifft dies nahezu alle Verbraucherdarlehen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 26. März 2020 abgeschlossen wurden. Durch einen Kaskadenverweis wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, moniert der EuGH. Für einen normal informierten Verbraucher ist es kaum möglich, den vielen Verweisen und Vorschriften zu folgen und so eine informierte Entscheidung über die Ausübung seines Widerrufsrechts zu treffen, so der EuGH.

Wer also mit seinem Darlehensvertrag unzufrieden ist, der hat jetzt wieder eine neue Chance, sich davon zu lösen, auch wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits verstrichen ist.

Seminar „Neue Entwicklungen im Zahlungsverkehr“

Dienstag, 14. Dezember 2021 * 10.00 Uhr bis 16.45 Uhr
(5 Vortragsstunden) Online

Worum geht es?
Behandelt werden aktuelle Änderungen im Zahlungsverkehrsrecht. Rechtsprechungsbeispiele werden im Gesamtzusammenhang mit der einschlägigen Teilmaterie erläutert sowie in praxisrelevanten Fällen aufbereitet und veranschaulicht. Ferner wird ein Überblick auf bereits in Kraft getretene Gesetzesänderungen gegeben sowie deren Auswirkungen.

Was sind die Schwerpunkte?
* Einzelfragen zum Zahlungsdiensterecht 
* Aktuelles zum Anscheinsbeweis
* Anforderungen im Onlinebanking
* Überblick zum ZKG: Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgelttransparenz
* Zahlungsdiensterichtlinie II/PSDII

Wer referiert?
Elke Schubert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Starnberg

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.anwaltakademie.de/product/27354

Seminar „Verwertung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz“

Das Seminar der Deutschen Anwalt Akademie findet am 2. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Elke Schubert informiert über die Merkmale von Kreditsicherheiten sowie des Prozesses der Verwertung von Kreditsicherheiten im Falle eines „Forderungsausfalls“. Dieser kann unterschiedlich definiert sein und stellt im jeweiligen Einzelfall unterschiedliche Hürden auf, die genommen werden müssen.

Hier geht es zur Anmeldung:

https://www.anwaltakademie.de/anmeldung/Bankrecht_kompakt_Frankfurt_2021/register

Insolvenzverwalter Jaffé fordert von P&R Anlegern Geld zurück

Als ob die Insolvenz Anfang 2018 von P&R-Container nicht schlimm genug war, soll jetzt auch noch Geld zurück gezahlt werden. Momentan werden VEreinbarungen versendet, in denen die Anleger zustimmen sollen, dass der Anspruch bis Ende 2023 gehemmt ist. Bis dahin versprechen sich die Insolvenzverwalter eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Hintergrund ist, dass die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften Michael Jaffé und Phillipp Heinke in der Vergangenheit erfolgte Auszahlungen an P&R Anleger anzufechten. Sie wollen durch die Anfechtung erreichen, dass bereits vor Jahren geflossene Zahlungen in bereits abgewickelten Containerinvestments zurückgezahlt werden müssen. Für viele Anleger, die bislang glaubten, mit einem blauen Auge davongekommen zu sein, sind das schlechte Nachrichten. 

Die Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke gehen davon aus, dass das Anlagesystem bei P&R dermaßen fehlerhaft war, dass kein einziger Anleger überhaupt jemals Eigentümer eines Containers geworden ist. Das wird damit begründet, dass beim Vertragsabschluss die Container, die der Anleger angeblich erworben haben soll, nicht konkret genug bezeichnet worden sind.

Mit dieser Argumentation begründen die Insolvenzverwalter ihre Anfechtung. Sie sagen, dass man auf Basis der Bezeichnungen die in den Verträgen verwendet worden sind, nie einen einzelnen Container hätte individuell zuordnen können. Damit seien die Zahlungen ohne Grundlage an die Anleger geflossen. Die Grundlage wäre nämlich gewesen, dass die Zahlungen Mieteinnahmen aus einem Container sind bzw. am Ende der Rückkauferlös für einen Container. 

Ganz sicher sind sich die Insolvenzverwalter freilich in ihrer Rechtsmeinung nicht. Sie haben daher Modellhaft einige Anleger ausgewählt, mit denen sie Musterprozesse führen wollen und von den Gerichten entscheiden lassen wollen, ob sie mit ihrer Rechtsmeinung zum Thema Eigentumserwerb im P&R-Konstrukt richtig liegen.

Leider wird denjenigen Anlegern, die nun ausgewählt worden sind und die von den Insolvenzverwaltern angeschrieben worden sind nichts anderes übrig bleiben, als diese Klageverfahren mit den Herren Jaffé und Heinke zu führen. Andernfalls wäre nämlich die Konsequenz, dass das Geld in jedem Fall zurückgezahlt werden muss, ohne dass man überhaupt Rechtsklarheit  darüber hat, ob überhaupt zurückgezahlt werden muss. 

Es gibt durchaus Argumente, mit denen man sich gegen die Argumentation der Insolvenzverwalter wehren kann.

Ältere Beiträge

© 2024 Kanzlei Schubert

Theme von Anders NorénHoch ↑