Der Gesetz­geber sieht einen Sanierungs­stau in Wohnungs­eigentums­anlagen. Er hat das Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG) daher stark verändert. Die neuen Regeln gelten ab Dezember 2020. Umbauten sollen leichter beschlossen werden können. Baumaß­nahmen wie etwa die Einrichtung einer Lade­station für Elektro­autos am Haus oder Umbauten zum Einbruch­schutz sind zukünftig von einzelnen Eigentümern gegen den Willen der Mehr­heit durch­setz­bar.

Bisher waren Änderungen am Gemeinschaftseigentum nur mit Zweidrittelmehrheit möglich, die oft nicht erreicht wurde. Jetzt reicht die einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung.

Geändert haben sich auch die Regeln zur ­Beschluss­fähig­keit einer Eigentümerver­samm­lung. Künftig ist jede Versamm­lung beschluss­fähig – unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen. Das heißt: Sind von zehn Eigentümern nur drei anwesend, reichen zwei Stimmen, um eine Baumaß­nahme zu beschließen.

Für weitere Änderungen lassen Sie sich gerne beraten.~