Verbraucher können einen Kreditvertrag widerrufen. Mit dem Widerruf wird auch der Kaufvertrag für das Auto oder den Kühlschrank hinfällig, wenn der Kreditvertrag im Zusammenhang mit dem Kauf unterschrieben wurde.
Mit Urteilen vom 26.3.2020 und vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Autokrediten gestärkt. Gut 90% aller seit 2010 in Deutschland abgeschlossenen Autokreditverträge sind demnach noch immer widerrufbar. Der Autokredit Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Darlehens- und Kaufvertrages. Verbraucher erhalten dementsprechend die gezahlten Raten gegen Rückgabe ihres Fahrzeuges zurück.
Genauso verhält es sich mit Finanzierungsverträgen für Einrichtung, oder Elektronik. Bereits im März 2020 sorgte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil für einen Paukenschlag (C-66/19). Denn der EuGH entschied, dass sich der so genannte Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt und deshalb nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass Millionen weiterer Darlehensnehmer die Möglichkeit haben, ihren Verbraucherkreditvertrag zu widerrufen. Genau betrifft dies nahezu alle Verbraucherdarlehen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 26. März 2020 abgeschlossen wurden. Durch einen Kaskadenverweis wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, moniert der EuGH. Für einen normal informierten Verbraucher ist es kaum möglich, den vielen Verweisen und Vorschriften zu folgen und so eine informierte Entscheidung über die Ausübung seines Widerrufsrechts zu treffen, so der EuGH.
Wer also mit seinem Darlehensvertrag unzufrieden ist, der hat jetzt wieder eine neue Chance, sich davon zu lösen, auch wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits verstrichen ist.