Weiterhin alarmierend für Anleger von P&R-Container: Nachdem die Insolvenz im Frühjahr des Jahres 2018 für viele Anleger überraschend war, kommt jetzt der nächste Schlag: Die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften Michael Jaffé und Phillipp Heinke haben sich dazu entschlossen, in der Vergangenheit erfolgte Ausschüttungen an P&R Anleger anzufechten. Sie wollen durch die Anfechtung erreichen, dass bereits vor Jahren geflossene Zahlungen von den Anlegern wieder an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden müssen. Selbst für Anleger, deren Schaden bislang durch die Ausschüttungen begrenzt war, könnten damit ihr Geld erst einmal verloren haben.

Grundsätzlich steht einem Insolvenzverwalter in einem Insolvenzverfahren ein Anfechtungsrecht zu. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass wegen der Gleichbehandlung aller Gläubiger der Insolvenzmasse Geld zurückgezahlt werden muss, das in einem bestimmten Zeitraum vor der Insolvenz unrechtmäßig aus der Firma hinausgeflossen ist. 

So argumentieren die Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke. Kein Anleger, so die beiden, sei überhaupt jemals Eigentümer eines Containers geworden. Das wird damit begründet, dass beim Vertragsabschluss die Container, die der Anleger angeblich erworben haben soll, nicht konkret genug bezeichnet worden sind, um rechtlich einen Eigentumsübergang zu begründen. Zahlungen seien deshalb ohne Grundlage an die Anleger geflossen. Ganz sicher sind sich die Insolvenzverwalter freilich in ihrer Rechtsmeinung nicht, weshalb mit einigen Anlegern Musterprozesse angestrengt worden sind.

Es gibt durchaus Argumente, mit denen man sich gegen die Argumentation der Insolvenzverwalter wehren kann. Jedenfalls diejenigen Anleger, die ein Eigentumszertifikat bekommen haben. Aber auch bei denen, die es nicht bekommen haben, gibt es eine gute Verteidigungslinie.

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