Das Bauspardarlehen, das fast jeder Häuslebauer abgeschlossen hat, ist wegen Gebühren, in die rechtliche Kritik geraten. In jahrelanger Praxis hatten Bausparkassen, wenn es zur Auszahlung des Darlehens kam, Gebühren verlangt. Wie hoch die Gebühren waren, können Betroffene auf dem Kontoauszug ihres Darlehenskontos nachlesen. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2016 wurden diese Extra-Gebühren für Bauspardarlehen gekippt.

Darlehensgebühren, so der BGH, dienen alleine dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürfen deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Die Bausparkasse verlangte aber vom Sparer bis zu 2% der Kreditsummen. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband mit dem Argument, eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei überraschend. Diesem Argument folgte der Bundesgerichtshof und entschied, bei der „Darlehensgebühr“ handelt es sich um eine sogenannte Preisnebenabrede. Mit der Gebühr wird keine Gegenleistung der Bausparkasse berechnet. Es wird der eigene Verwaltungsaufwand der Bausparkasse abgegolten, was unzulässig ist. So hatte der Bundesgerichtshof schon 2014 für Bearbeitungsgebühren von Banken entschieden.

Wer diese Darlehensgebühren bezahlt hat, kann sie zurückverlangen, oder sich auf den Darlehensbetrag gutschreiben lassen. Letzteres bedeutet, dass die Bausparkasse das Darlehen nochmals berechnen muss: die Gebühr wird rückwirkend als Tilgungsrate berechnet, was bei 2% durchaus etwas ausmacht.

Neuere Bausparverträge beinhalten die Gebühr nicht mehr. Schwäbisch Hall beendete die Praxis schon 2000, Konkurrent Wüstenrot hat diese bis 2013 verlangt. Da der Anspruch auf Rückerstattung nach 3 Jahren verjährt, können bis 2013 verlangte Gebühren noch bis zum 31.12.2016 zurückverlangt werden. Musterbriefe bieten die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest zum download an. Wenn Sie darauf zurückgreifen, dann sollten Sie den Musterbrief als Fax mit Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben versenden. Auf diese Weise haben Sie einen Zugangsnachweis in Händen.

Gefahr hierbei ist, dass die Musteranschreiben ignoriert werden könnten. Um dann die Verjährung der Ansprüche zu verhindern, sollten Sie schnell einen Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche kontaktieren. Die Kosten hierfür muss die Bausparkasse tragen, wenn sie die Rückzahlungsfrist verbummelt hat.

Insgesamt sind Bauspardarlehen immer schwieriger zu vergleichen. Der Verbraucher muss oftmals gleich bei Vertragsbeginn eine „Abschlussgebühr“ zahlen von bis zu 1,6 % der Bausparsumme. Bei Wüstenrot heißt die Abschlussgebühr „Agio“ und beträgt 2 %. Dass bedeutet, dass der Sparer 102 % der Darlehenssumme zurückzahlen muss. Gerne wird auch eine Kontogebühr verlangt von 20 Euro pro Jahr. Ob das rechtlich zulässig ist, ist noch nicht entschieden.