MiFID II sollte vor allem mehr Transparenz und einen erweiterten Anlegerschutz mit sich bringen. MiFID II und MiFIR wurden am 15. März 2014 veröffentlicht und mussten bis zum 3. Januar 2017 umgesetzt werden. Die angeführten Beweggründe – Herzstück waren stärkere Informationspflichten gegenüber dem Kunden – machten schnell deutlich, dass die gesamte IT und Prozesslandschaft der Banken von umfangreichen Anpassungen betroffen sein würde.

Die Klagen der Finanzbranche über eine zu strenge Regulierung durch die Finanzmarktrichtlinie MiFID II haben jetzt Gehör gefunden. Felix Hufeld, Präsident der deutschen Finanzaufsicht BaFin, hat sich auf dem 17. Internationalen Retail-Bankentag für Lockerungen im Regelwerk starkgemacht. „Ich persönlich bin ganz klar der Auffassung, dass hier das Pendel zu weit ausgeschlagen ist“, so Hufeld nach einem Bericht der Börsenzeitung. Je dichter ein Regelnetz gezogen werde, um so eher sehe er die Gefahr, dass am Ende die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen gefährdet werden könnte.

Mit seinem Vorstoß kommt Hufeld der Finanzbranche entgegen, die seit Einführung von MiFID II zu Beginn des vergangenen Jahres Einbrüche im Wertpapiergeschäft beklagt. Als Problem wird etwa die Pflicht zur Aufzeichnung von Beratungsgesprächen genannt. Verärgert würden auch Kunden auch auf das Mehr an bürokratischem Aufwand generell reagieren. Auf EU-Ebene steht eine Überprüfung der Richtlinie an. Das Bundesfinanzministerium hat zu Jahresbeginn die Branche zu ihren Erfahrungen mit dem Regelwerk konsultiert.

Nach Hufelds Angaben ist das Wertpapiergeschäft zum Teil bereits eingebrochen. Er müsse zunächst aber noch mehr Zahlen sehen, um sich ein fundiertes Bild von der Lage zu machen. Zugleich warnte der BaFin-Präsident vor überzogenen Erwartungen an die Überprüfung. Diese sei in der EU das zentrale Stück der Verhaltensregulierung, die immer stärker die gesamte Regulierung durchdringe.

Dieses Verhalten von Hufeld nährt den Verdacht, dass die BaFin vorwiegend das Wohlergehen der Banken beaufsichtigt, nicht etwa deren Geschäfte mit dem Verbraucher.

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