Autor: ES (Seite 5 von 8)

BaFin erhört Banken

MiFID II sollte vor allem mehr Transparenz und einen erweiterten Anlegerschutz mit sich bringen. MiFID II und MiFIR wurden am 15. März 2014 veröffentlicht und mussten bis zum 3. Januar 2017 umgesetzt werden. Die angeführten Beweggründe – Herzstück waren stärkere Informationspflichten gegenüber dem Kunden – machten schnell deutlich, dass die gesamte IT und Prozesslandschaft der Banken von umfangreichen Anpassungen betroffen sein würde.

Die Klagen der Finanzbranche über eine zu strenge Regulierung durch die Finanzmarktrichtlinie MiFID II haben jetzt Gehör gefunden. Felix Hufeld, Präsident der deutschen Finanzaufsicht BaFin, hat sich auf dem 17. Internationalen Retail-Bankentag für Lockerungen im Regelwerk starkgemacht. „Ich persönlich bin ganz klar der Auffassung, dass hier das Pendel zu weit ausgeschlagen ist“, so Hufeld nach einem Bericht der Börsenzeitung. Je dichter ein Regelnetz gezogen werde, um so eher sehe er die Gefahr, dass am Ende die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen gefährdet werden könnte.

Mit seinem Vorstoß kommt Hufeld der Finanzbranche entgegen, die seit Einführung von MiFID II zu Beginn des vergangenen Jahres Einbrüche im Wertpapiergeschäft beklagt. Als Problem wird etwa die Pflicht zur Aufzeichnung von Beratungsgesprächen genannt. Verärgert würden auch Kunden auch auf das Mehr an bürokratischem Aufwand generell reagieren. Auf EU-Ebene steht eine Überprüfung der Richtlinie an. Das Bundesfinanzministerium hat zu Jahresbeginn die Branche zu ihren Erfahrungen mit dem Regelwerk konsultiert.

Nach Hufelds Angaben ist das Wertpapiergeschäft zum Teil bereits eingebrochen. Er müsse zunächst aber noch mehr Zahlen sehen, um sich ein fundiertes Bild von der Lage zu machen. Zugleich warnte der BaFin-Präsident vor überzogenen Erwartungen an die Überprüfung. Diese sei in der EU das zentrale Stück der Verhaltensregulierung, die immer stärker die gesamte Regulierung durchdringe.

Dieses Verhalten von Hufeld nährt den Verdacht, dass die BaFin vorwiegend das Wohlergehen der Banken beaufsichtigt, nicht etwa deren Geschäfte mit dem Verbraucher.

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Strafzinsen auf Bargeld, ist das die Zukunft?

Nach den Schlagzeilen der vergangenen Jahre, dass gößere Bankguthaben negativ bezinst werden, geht die Begehrlichkeit nun weiter. Nun fallen gierige Blicke auf  Bargeldabhebungen am Bankautomaten.  Alle westlichen Notenbanken haben ihren Leitzins in den vergangenen Jahren auf dem tiefsten Stand ihrer Geschichte gehalten, und das, obwohl die Wirtschaft ordentlich gewachsen ist. Die Europäische Zentralbank hält den Leitzins immer noch bei null Prozent. Das Problem: Was können die Zentralbanken bei der nächsten globalen Rezession überhaupt noch tun, wenn der Leitzins schon so niedrig liegt?

Der Internationale Währungsfonds (IWF) in Washington hat nun ein Arbeitspapier vorgelegt, dessen Inhalt aufhorchen läßt. Auf 31 Seiten mit dem Titel „Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money“ geht es um die brisante Frage, wie man Sparer in einer Wirtschaftskrise davon abhält, ihr Vermögen bei der Bank in bar abzuheben. Eine Möglichkeit wäre es, die Menschen in irgendeiner Form dazu zu bringen, ihre hohen Sparvermögen auszugeben. Dieser Nachfrageschub könnte im Ernstfall die Wirtschaft ankurbeln. Darum geht es in dem IWF-Arbeitspapier. Sparer, die eine Entwertung ihres Vermögens fürchten müssen, geben ihr Geld schnell aus. Die Einführung hoher Negativzinsen auf Kontoguthaben reicht aber nicht, denn Sparer würden ihr Geld abheben und unter die Matratze legen. Erst wenn der Besitz von Bargeld ebenfalls sanktioniert würde, könnte die Maßnahme ihre volle Wirkung entfalten.

Die beiden Autorinnen schlagen vor, das Geldabheben zu verteuern, etwa durch einen Strafzins in Höhe von drei Prozent. Einfach formuliert bedeutet das: Wer 100 Euro abheben will, erhält am Geldautomat nur noch 97 Euro in cash. Lässt sich die Sehnsucht nach Bargeld so unterbinden?

„Unsere Diskussion zeigt, dass dieses System technisch möglich ist und auch keine drastischen Veränderungen in den Mandaten der Zentralbanken verlangen würde“, heißt es im Arbeitspapier.

https://www.imf.org/en/Publications/WP/Issues/2018/08/27/Monetary-Policy-with-Negative-Interest-Rates-Decoupling-Cash-from-Electronic-Money-46076

Eine der Autorinnen ist Katrin Assenmacher. Die Ökonomin leitet die geldpolitische Strategieabteilung der Europäischen Zentralbank. Die Tatsache, dass eine Führungskraft dieses Thema bearbeitet, muss nicht bedeuten, dass die EZB Pläne entwirft, wie man in der Eurozone die Abwertung von Bargeld umsetzen könnte. Andererseits wirft die Autorenschaft ein Licht darauf, worüber die Notenbankerzunft nachdenkt – für den Fall der Fälle. Immer wieder setzt der IWF seine Arbeitspapiere auch als Testballon ein, um nachzufühlen, wie bestimmte Themen akademisch und politisch aufgenommen werden. Die EZB wollte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung die Angelegenheit nicht kommentieren.

Die Autorinnen des IWF-Arbeitspapiers betonen als einen Vorteil, dass die Maßnahme einer Bargeldabwertung jederzeit reversibel sei. Einen großen Nachteil haben sie jedoch auch identifiziert, denn die Einführung des Strafzinses auf Bargeld wäre eine „enorme kommunikative Herausforderung.“ Das stimmt wohl. Es klingt sogar noch ein bisschen untertrieben.

In diese Schneise schlagen auch die Bestrebungen, das Bargeld komplett abzuschaffen. Auf Bankvermögen lassen sich Negativzinsen erheben, auf Bargeld, das zuhause unter der Matratze liegt, nicht.

Dem Bürger ist nur anzuraten, möglichst wenig mit Karte zu bezahlen und möglichst viel mit Bargeld. Dann bleibt die Abschaffung des Bargeldes nicht möglich.

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Wie bekommen Rentner noch Kredite?

Auch Rentner brauchen mal einen Kredit Die Senioren von heute sind aktiver und im Durchschnitt gesünder, als Senioren vergangener Generationen. Die Menschen werden immer älter, und der Anteil der Rentner an der Gesellschaft wächst zunehmend. Als Rentner/Pensionär haben sie Wünsche, möchten reisen, noch einige schöne Anschaffungen machen. Aber: Der Gesetzgeber hat es durch die Einführung von neuen Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung schwer gemacht. Die scheitert dann oft an der verbleibenden Lebenserwartungsprognose.

Rentner haben es nicht immer einfach einen günstigen Kredit zu bekommen. Viele Banken vergeben Kredite nur bis zum Höchstalter von 70 bzw. max. 79 Jahren. Sie müssen daher Ihren Kredit zurückzahlen, bevor Sie 80 werden.

Der wichtigste Grund dafür ist, dass höheres Alter ein höheres Ausfallrisiko darstellt. Banken möchten schließlich, dass der Kredit zurückgezahlt wird. Wenn Banken Kredite an ältere Personen vergeben, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung äußerst gering ist, wird das Kreditgeschäft auf Dauer nicht funktionieren.

Eine Möglichkeit, mit der Rentner einfacher einen Kredit bekommen können, bietet die Restschuldversicherung. Restschuldversicherungen übernehmen im Fall von Verdienstausfall, Invalidität oder Tod die Tilgung von Krediten. Dies bietet Sicherheit sowohl für den Kreditnehmer und seine Hinterbliebenen als auch für den Kreditgeber.

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Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Ob die VFE umgangen werden kann, hängt stets von der individuellen Situation ab. Es gibt aber in der Regel Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen:

  • Kündigung nach zehn Jahren Laufzeit
    Läuft Ihr Darlehensvertrag schon zehn Jahre, können Sie diesen kündigen, ohne eine VFE zu befürchten – in der Regel endet die Zinsbindung nämlich nach zehn Jahren. Kreditnehmer haben dabei eine Frist von sechs Monaten, den Restbetrag des Kredits zurückzuzahlen.
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    Diesen Weg hat der Gesetzgeber 2016 für Altverträge abgeschnitten.
  • Verträge mit variablen Zinssätzen
    Haben Sie einen Darlehensvertrag abgeschlossen, bei dem die Zinssätze regelmäßig angepasst werden, haben Sie stets ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Hier muss keine VFE gezahlt werden.

Oftmals lohnt es sich außerdem, einen Anwalt hinzuziehen, wenn sich ein Streit über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung entwickelt. Zwar bietet dies keine Möglichkeit, die VFE komplett umgehen zu können – doch zumindest kann sie zugunsten des Kreditnehmers gesenkt werden. Übrigens: Haben Sie erst nach der Zahlung erkannt, dass die Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig oder zu hoch war, können Sie das Geld dennoch zurückfordern.

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Wie sieht es aus bei P&R Container?

Vor ihrer Insolvenz im März 2018 war P&R mehr als 40 Jahre als Investmentfirma aktiv. Das Geschäftsmodell: Die Unternehmensgruppe verkaufte ihren Anlegern Schiffscontainer und vermietete sie in ihrem Auftrag weiter. Die Anleger erhielten feste Mietzahlungen, einige Jahre später kaufte P&R die Container zum Restwert wieder zurück. So investierten in 42 Jahren etwa 54.000 Anleger rund 3,5 Milliarden Euro.

Was dann herauskam: Rund eine Million Schiffscontainer von P&R gab es gar nicht, so der aktuelle Ermittlungsstand nach wochenlanger Recherche des Insolvenzverwalters. Das heißt konkret: In den Büchern standen 1,6 Millionen Stück, doch auffindbar sind nur 628.000. Dabei hat sich die Lücke laut Insolvenzverwalter Jaffé seit 2007 über die Jahre immer mehr vergrößert. Denn neu eingeworbene Gelder wurden dazu genutzt, Altanleger zu bedienen. Damit verdichten sich die Hinweise, dass die P&R-Gruppe womöglich ein Schneeballsystem betrieben hat.

Besonders schnell vergrößerte sich der enorme Fehlbetrag in den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise bis 2010, als der weltweite Frachtverkehr per Schiff in eine tiefe Krise schipperte. Gründer Heinz R. sitzt in Untersuchungshaft. „Wir gehen von vorsätzlichem Handeln aus“, sagte eine Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft.

Die P&R-Pleite könnte mit einem möglichen Schaden von bis zu zwei Milliarden Euro nach dem Flowtex-Skandal in den 1990er Jahren der zweitgrößte Betrugsfall seit 1945 sein.

Das Vermietungsgeschäft mit den tatsächlich vorhandenen Containern laufe stabil, so Jaffé. Über 90 Prozent dieser Flotte sei vermietet und generiere laufende Einnahmen. Ein übereilter Verkauf der ausgelasteten Containerflotte würde nur unnötig Werte vernichten. Wenn die Verwertung des vorhandenen Vermögens ungestört vorankomme, seien erste Zahlungen an die Gläubiger voraussichtlich im Jahr 2020 möglich.

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Schiffsfonds HCI Schiffsfonds II und HCI 1100 TEU reichen Klagen ein

Die Insolvenzverwalter beider gescheiterter Dachfonds reichen zum Jahresende Klagen ein. Sollten die um ihre Einlagen gebrachten Anleger noch nichts gegen die Ausschüttungsrückforderungen unternommen haben, dann wird es jetzt höchste Zeit.

Mit guten Argumenten kann man sich gegen die Klagen wehren.

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Standard Life verlegt Sitz nach Irland

Die britische Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life reagiert vorzeitig auf den BREXIT, indem sie ihr europäisches Lebensversicherungsgeschäft nach Irland verlegen möchte. Der Versicherer hat nach eigenen Aussagen rund 600.000 deutschen, österreichischen und irischen Kunden mitgeteilt, ihre Lebensversicherungsverträge nicht mehr über die schottische Gesellschaft Standard Life Assurance Limited laufen zu lassen, sondern diese auf die irische Gesellschaft Standard Life International DAC übertragen zu wollen. Darüber trifft momentan ein schottisches Gericht eine Entscheidung.

Bisher gilt der Insolvenzschutz des britischen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Dieser würde einspringen, sollte Standard Life zahlungsunfähig sein. Mit dem Wechsel der Verträge nach Irland verlieren Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf den Schutz durch das FSCS. In Irland existiert laut Standard Life kein vergleichbarer Insolvenzschutz. Allerdings gelten nach dem Gesellschaftswechsel die europäischen Regelungen für Lebensversicherer.

Ein Stresstest der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa hat in 2016 die Stabilität der Lebensversicherer untersucht – insgesamt 236 Unternehmen aus 30 Ländern. Auch 20 deutsche Lebensversicherer waren darunter. Das Ergebnis ließ aufhorchen. Im schlimmsten Fall fehlen den Anbietern bis zu 160 Milliarden Euro, so hatte die Eiopa errechnet.

Doch Experten mahnen zu Gelassenheit. „Aus den Ergebnissen des Stresstests ergibt sich kein Nachbesserungsbedarf“, schreibt die Bundesregierung. Denn Eiopa habe darauf hingewiesen, dass die Szenarien bewusst sehr extrem gewählt worden seien – noch jenseits der Kapital-Anforderungen von Solvency II. Dass dieses Extremszenario eintrete, sei folglich höchst unwahrscheinlich. In dem Szenario habe Eiopa bewusst die Auswirkungen von Extremsituationen auf Einzelfirmen untersucht. Als deutsche Firmen waren unter anderem große Gesellschaften wie die Allianz und Aachen Münchener beteiligt, aber auch kleinere Anbieter wie Neue Leben und Volkswohl Bund.

Für Kunden der Standard Life bedeutet dies, dass abgewogen werden muss, ob man seinen Vertrag vorzeitig beendet, oder – bei noch kurzer Restlaufzeit – den Wechsel mitmacht, um keine Garantiezinsen zu verlieren. Nach Angabe von Standard Life können Sie Ihren Einwand gegen die Übertragung vor dem obersten Zivilgerichtshof in Schottland (dem Court of Session) geltend machen. Grundsätzlich können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet auch an, den Versicherungsvertrag zu prüfen – ob Sie ihn zum Beispiel so weiterlaufen lassen oder  beitragsfrei stellen, ihn kündigen oder Widerspruch einlegen sollten. Für 85.- Euro können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden unter: Lebensversicherung zum Fakten-Check. Bevor Sie aber etwas unternehmen, bedenken Sie, dass auch die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der EU den Versicherungskunden gut schützen!

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Elke Schubert ist juristische Beraterin der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde ein Untersuchungsausschuss auf Antrag der AfD ins Leben gerufen, der sich mit Derivatgeschäften von Abwasserzweckverbänden beschäftigt. Am 24. Oktober 2018 war die konstuierende Sitzung. https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/landtag-diskutiert-enquete-kommission-u-ausschuss-100.html#sprung1

Für die Fraktion der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurde Fachanwältin Elke Schubert als juristische Beraterin bestellt.

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Achtung: Datenschutzauskunft-Zentrale versendet Faxe

Es wird ein Fax versendet von einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus Oranienburg. Angeblich sollen nach der EU-DSGVO Adress- und Firmendaten aktualisiert werden. Hier wird versucht, kostenpflichtige Verträge abzugreifen für jährlich netto EUR 498.-. Bitte nicht ausfüllen und zurückfaxen!

Datenschutzzentrale

Rückblick auf zwei Jahre Zahlungskontengesetz

Die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist nur über ein eigenes Zahlungskonto möglich. Seit 2016 hat jeder Verbraucher in Deutschland den Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto, sogenanntes Zahlungskonto für alle). Niemand soll mehr aufgrund eines fehlenden Kontos sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt sein.

Jedes Kreditinstitut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, muss auch Basiskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten. In den vergangenen zwei Jahren haben bereits über 540.500 Menschen in Deutschland einen Basiskontovertrag abgeschlossen. Deutschland ist dadurch ein Stück sozial gerechter geworden.

Das Zahlungskontengesetz enthält auch Vorschriften, die für mehr Transparenz bei den Entgelten der Banken für Zahlungskonten und für mehr Wettbewerb sorgen sollen; etwa durch die Erleichterung von Kontenwechseln sowie Regelungen zur Zertifizierung von Vergleichswebseiten. Von der Kontenwechselhilfe haben Verbraucher in Deutschland seit ihrer Einführung bislang 705.000 Mal Gebrauch gemacht.

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