Die britische Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life reagiert vorzeitig auf den BREXIT, indem sie ihr europäisches Lebensversicherungsgeschäft nach Irland verlegen möchte. Der Versicherer hat nach eigenen Aussagen rund 600.000 deutschen, österreichischen und irischen Kunden mitgeteilt, ihre Lebensversicherungsverträge nicht mehr über die schottische Gesellschaft Standard Life Assurance Limited laufen zu lassen, sondern diese auf die irische Gesellschaft Standard Life International DAC übertragen zu wollen. Darüber trifft momentan ein schottisches Gericht eine Entscheidung.

Bisher gilt der Insolvenzschutz des britischen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Dieser würde einspringen, sollte Standard Life zahlungsunfähig sein. Mit dem Wechsel der Verträge nach Irland verlieren Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf den Schutz durch das FSCS. In Irland existiert laut Standard Life kein vergleichbarer Insolvenzschutz. Allerdings gelten nach dem Gesellschaftswechsel die europäischen Regelungen für Lebensversicherer.

Ein Stresstest der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa hat in 2016 die Stabilität der Lebensversicherer untersucht – insgesamt 236 Unternehmen aus 30 Ländern. Auch 20 deutsche Lebensversicherer waren darunter. Das Ergebnis ließ aufhorchen. Im schlimmsten Fall fehlen den Anbietern bis zu 160 Milliarden Euro, so hatte die Eiopa errechnet.

Doch Experten mahnen zu Gelassenheit. „Aus den Ergebnissen des Stresstests ergibt sich kein Nachbesserungsbedarf“, schreibt die Bundesregierung. Denn Eiopa habe darauf hingewiesen, dass die Szenarien bewusst sehr extrem gewählt worden seien – noch jenseits der Kapital-Anforderungen von Solvency II. Dass dieses Extremszenario eintrete, sei folglich höchst unwahrscheinlich. In dem Szenario habe Eiopa bewusst die Auswirkungen von Extremsituationen auf Einzelfirmen untersucht. Als deutsche Firmen waren unter anderem große Gesellschaften wie die Allianz und Aachen Münchener beteiligt, aber auch kleinere Anbieter wie Neue Leben und Volkswohl Bund.

Für Kunden der Standard Life bedeutet dies, dass abgewogen werden muss, ob man seinen Vertrag vorzeitig beendet, oder – bei noch kurzer Restlaufzeit – den Wechsel mitmacht, um keine Garantiezinsen zu verlieren. Nach Angabe von Standard Life können Sie Ihren Einwand gegen die Übertragung vor dem obersten Zivilgerichtshof in Schottland (dem Court of Session) geltend machen. Grundsätzlich können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet auch an, den Versicherungsvertrag zu prüfen – ob Sie ihn zum Beispiel so weiterlaufen lassen oder  beitragsfrei stellen, ihn kündigen oder Widerspruch einlegen sollten. Für 85.- Euro können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden unter: Lebensversicherung zum Fakten-Check. Bevor Sie aber etwas unternehmen, bedenken Sie, dass auch die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der EU den Versicherungskunden gut schützen!

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