Am Freitag, den 21. März 2025 von 13:45 bis 16:30 Uhr:
Social Engineering – Schwachstelle Mensch – Was passiert und wer haftet wann?
RAin Elke Schubert, Seefeld
Am Freitag, den 21. März 2025 von 13:45 bis 16:30 Uhr:
Social Engineering – Schwachstelle Mensch – Was passiert und wer haftet wann?
RAin Elke Schubert, Seefeld
Am 8.3.2024 14. Kölner Bankrechtstag 2024 – Modul 2 (5 Std. FAO)
Der konkrete Zeitplan für diesen Tag ist wie folgt
10:00 – 11:15 Uhr Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins beim mobile payment – Teil 1 Elke Schubert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
11:15 – 11:30 Uhr kurze Pause
11:30 – 12:45 Uhr Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins beim mobile payment – Teil 2 Elke Schubert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
12:45 – 13:45 Uhr Mittagspause
13:45 – 15:00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Teil 1 VRiOLG Jens Rathmann, Frankfurt am Main
15:00 – 15:15Uhr Pause
15:15 – 16:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Teil 2 VRiOLG Jens Rathmann, Frankfurt am Main
Anmeldung hier: https://www.koelner-anwaltverein.de/fortbildungen/koelner-bankrechtstag-2024-modul-2/
Am 13.12.2022 haben BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zusammen mit den Fraktionen der SPD und FDP den Untersuchungsausschuss zur Zweiten S-Bahn Stammstrecke in München eingesetzt.
Auch hier darf ich als Rechtsreferentin der GRÜNEN mit dabei sein. Neuigkeiten kann man auf www.uastammstrecke.de verfolgen.
Die aktuellen Updates und die Presse: www.ua-maske.de
Aktuell werden die Weihnachtseinkäufe im Netz gemacht. Da stellt sich die Frage, ob „Apple Pay“, „Google Pay“, „PayPal“, und die gute alte Kreditkarte eigentlich sicher sind. Und wenn ja, wie sicher denn eigentlich?
Neben den aktuellen Entscheidungen zum Zahlungsdiensterecht findet man hier die Antwort:
Am 14.12.2021 findet online das Seminar „Aktuelles aus dem Zahlungsdiensterecht“ der Deutschen Anwalt Akademie mit Elke Schubert statt. Mehr unter https://www.anwaltakademie.de/category-bank_und_kapitalmarktrecht
Am 2. Dezember 2021 findet im Leonardo Royal Hotel, Frankfurt, das Seminar „Kreditsicherheiten in der Insolvenz“ statt.
Das Seminar dient der Fortbildung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht nach der FAO.
Der Fokus ist auf der Ermöglichung von Aus- und Absonderungsrechten in der Insolvenz des Darlehensnehmers.
Mehr unter: https://www.anwaltakademie.de/category-bank_und_kapitalmarktrecht
Die Fraktionen der Grünen, der SPD und der FDP im Bayerischen Landtag haben beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der dem Filz-Verdacht zwischen CSU und Freistaat nachgehen soll. Die CSU-Abgeordneten Alfred Sauter (Landtag) und Georg Nüßlein (Bundestag) hatten kräftig Kasse gemacht beim Verkauf von Corona-Schutzkleidung an staatliche Abnehmer. Trotzdem ist Alfred Sauter immer noch Mitglied des Landtags. Die Oppositionsparteien Grüne, SPD und FDP nehmen das zum Anlass, alle Geschäfte der vergangenen fünf Jahre zwischen Abgeordneten und Freistaat sowie auch die Tandler-Deals offenlegen zu wollen. Der UA „Maske“ soll noch vor Weihnachten eingesetzt werden.
Verbraucher können einen Kreditvertrag widerrufen. Mit dem Widerruf wird auch der Kaufvertrag für das Auto oder den Kühlschrank hinfällig, wenn der Kreditvertrag im Zusammenhang mit dem Kauf unterschrieben wurde.
Mit Urteilen vom 26.3.2020 und vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Autokrediten gestärkt. Gut 90% aller seit 2010 in Deutschland abgeschlossenen Autokreditverträge sind demnach noch immer widerrufbar. Der Autokredit Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Darlehens- und Kaufvertrages. Verbraucher erhalten dementsprechend die gezahlten Raten gegen Rückgabe ihres Fahrzeuges zurück.
Genauso verhält es sich mit Finanzierungsverträgen für Einrichtung, oder Elektronik. Bereits im März 2020 sorgte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil für einen Paukenschlag (C-66/19). Denn der EuGH entschied, dass sich der so genannte Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt und deshalb nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass Millionen weiterer Darlehensnehmer die Möglichkeit haben, ihren Verbraucherkreditvertrag zu widerrufen. Genau betrifft dies nahezu alle Verbraucherdarlehen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 26. März 2020 abgeschlossen wurden. Durch einen Kaskadenverweis wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, moniert der EuGH. Für einen normal informierten Verbraucher ist es kaum möglich, den vielen Verweisen und Vorschriften zu folgen und so eine informierte Entscheidung über die Ausübung seines Widerrufsrechts zu treffen, so der EuGH.
Wer also mit seinem Darlehensvertrag unzufrieden ist, der hat jetzt wieder eine neue Chance, sich davon zu lösen, auch wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits verstrichen ist.
Dienstag, 14. Dezember 2021 * 10.00 Uhr bis 16.45 Uhr
(5 Vortragsstunden) Online
Worum geht es?
Behandelt werden aktuelle Änderungen im Zahlungsverkehrsrecht. Rechtsprechungsbeispiele werden im Gesamtzusammenhang mit der einschlägigen Teilmaterie erläutert sowie in praxisrelevanten Fällen aufbereitet und veranschaulicht. Ferner wird ein Überblick auf bereits in Kraft getretene Gesetzesänderungen gegeben sowie deren Auswirkungen.
Was sind die Schwerpunkte?
* Einzelfragen zum Zahlungsdiensterecht 
* Aktuelles zum Anscheinsbeweis
* Anforderungen im Onlinebanking
* Überblick zum ZKG: Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgelttransparenz
* Zahlungsdiensterichtlinie II/PSDII
Wer referiert?
Elke Schubert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Starnberg
Hier geht es zur Anmeldung: https://www.anwaltakademie.de/product/27354
Das Seminar der Deutschen Anwalt Akademie findet am 2. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Elke Schubert informiert über die Merkmale von Kreditsicherheiten sowie des Prozesses der Verwertung von Kreditsicherheiten im Falle eines „Forderungsausfalls“. Dieser kann unterschiedlich definiert sein und stellt im jeweiligen Einzelfall unterschiedliche Hürden auf, die genommen werden müssen.
Hier geht es zur Anmeldung:
https://www.anwaltakademie.de/anmeldung/Bankrecht_kompakt_Frankfurt_2021/register
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