Als ob die Insolvenz Anfang 2018 von P&R-Container nicht schlimm genug war, soll jetzt auch noch Geld zurück gezahlt werden. Momentan werden VEreinbarungen versendet, in denen die Anleger zustimmen sollen, dass der Anspruch bis Ende 2023 gehemmt ist. Bis dahin versprechen sich die Insolvenzverwalter eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Hintergrund ist, dass die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften Michael Jaffé und Phillipp Heinke in der Vergangenheit erfolgte Auszahlungen an P&R Anleger anzufechten. Sie wollen durch die Anfechtung erreichen, dass bereits vor Jahren geflossene Zahlungen in bereits abgewickelten Containerinvestments zurückgezahlt werden müssen. Für viele Anleger, die bislang glaubten, mit einem blauen Auge davongekommen zu sein, sind das schlechte Nachrichten.
Die Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke gehen davon aus, dass das Anlagesystem bei P&R dermaßen fehlerhaft war, dass kein einziger Anleger überhaupt jemals Eigentümer eines Containers geworden ist. Das wird damit begründet, dass beim Vertragsabschluss die Container, die der Anleger angeblich erworben haben soll, nicht konkret genug bezeichnet worden sind.
Mit dieser Argumentation begründen die Insolvenzverwalter ihre Anfechtung. Sie sagen, dass man auf Basis der Bezeichnungen die in den Verträgen verwendet worden sind, nie einen einzelnen Container hätte individuell zuordnen können. Damit seien die Zahlungen ohne Grundlage an die Anleger geflossen. Die Grundlage wäre nämlich gewesen, dass die Zahlungen Mieteinnahmen aus einem Container sind bzw. am Ende der Rückkauferlös für einen Container.
Ganz sicher sind sich die Insolvenzverwalter freilich in ihrer Rechtsmeinung nicht. Sie haben daher Modellhaft einige Anleger ausgewählt, mit denen sie Musterprozesse führen wollen und von den Gerichten entscheiden lassen wollen, ob sie mit ihrer Rechtsmeinung zum Thema Eigentumserwerb im P&R-Konstrukt richtig liegen.
Leider wird denjenigen
Anlegern, die nun ausgewählt worden sind und die von den
Insolvenzverwaltern angeschrieben worden sind nichts anderes übrig
bleiben, als diese Klageverfahren mit den Herren Jaffé und Heinke zu
führen. Andernfalls wäre nämlich die Konsequenz, dass das Geld in jedem
Fall zurückgezahlt werden muss, ohne dass man überhaupt Rechtsklarheit
darüber hat, ob überhaupt zurückgezahlt werden muss.
Es gibt durchaus Argumente, mit denen man sich gegen die Argumentation der Insolvenzverwalter wehren kann.