Der Gesetzgeber sieht einen Sanierungsstau in Wohnungseigentumsanlagen. Er hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) daher stark verändert. Die neuen Regeln gelten ab Dezember 2020. Umbauten sollen leichter beschlossen werden können. Baumaßnahmen wie etwa die Einrichtung einer Ladestation für Elektroautos am Haus oder Umbauten zum Einbruchschutz sind zukünftig von einzelnen Eigentümern gegen den Willen der Mehrheit durchsetzbar.
Bisher waren Änderungen am Gemeinschaftseigentum nur mit Zweidrittelmehrheit möglich, die oft nicht erreicht wurde. Jetzt reicht die einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung.
Geändert haben sich auch die Regeln zur Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung. Künftig ist jede Versammlung beschlussfähig – unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen. Das heißt: Sind von zehn Eigentümern nur drei anwesend, reichen zwei Stimmen, um eine Baumaßnahme zu beschließen.
Für weitere Änderungen lassen Sie sich gerne beraten.~