Ob die VFE umgangen werden kann, hängt stets von der individuellen Situation ab. Es gibt aber in der Regel Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen:

  • Kündigung nach zehn Jahren Laufzeit
    Läuft Ihr Darlehensvertrag schon zehn Jahre, können Sie diesen kündigen, ohne eine VFE zu befürchten – in der Regel endet die Zinsbindung nämlich nach zehn Jahren. Kreditnehmer haben dabei eine Frist von sechs Monaten, den Restbetrag des Kredits zurückzuzahlen.
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    Diesen Weg hat der Gesetzgeber 2016 für Altverträge abgeschnitten.
  • Verträge mit variablen Zinssätzen
    Haben Sie einen Darlehensvertrag abgeschlossen, bei dem die Zinssätze regelmäßig angepasst werden, haben Sie stets ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Hier muss keine VFE gezahlt werden.

Oftmals lohnt es sich außerdem, einen Anwalt hinzuziehen, wenn sich ein Streit über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung entwickelt. Zwar bietet dies keine Möglichkeit, die VFE komplett umgehen zu können – doch zumindest kann sie zugunsten des Kreditnehmers gesenkt werden. Übrigens: Haben Sie erst nach der Zahlung erkannt, dass die Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig oder zu hoch war, können Sie das Geld dennoch zurückfordern.

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