Private Haftpfllichtversicherung

Die Versicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers automatisch.

Hausratversicherung

Nach dem Tod des Versicherungsnehmers ist der Hausrat noch 2 Monate lang weiterversichert. Tritt der Erbe in das Versicherungsverhältnis ein, dadurch dass er das Haus oder die Wohnung selbst weiternutzt, dann hat er ein Sonderkündigungsrecht, wenn er schon eine Hausratversicherung besitzt. Ansonsten gilt die ordentliche Kündigungsfrist. Der Tod muss der Versicherung mitgeteilt werden.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung geht auf die Erben über. Es bestehen die vertraglichen Kündigungsvereinbarungen.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung bleibt für das Jahr bestehen, in dem die Prämie bezahlt ist. Wird weitergezahlt vom Erben, dann tritt er in den Vertrag ein, ansonsten endet die Versicherung nach dem Ende des Beitragszeitraums automatisch.

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