Das Modell war einfach: Anleger kauften Schiffscontainer, die dann vermietet wurden. Die Anleger erhielten die entsprechenden Mietzahlungen. Dafür verpflichtete P&R sich in dem Vertrag, am Ende der Vertragslaufzeit die Container zum Zeitwert zurückzukaufen. Das Modell wurde von vielen Finanzberatern als Sachanlage empfohlen. Es können ncihts schief gehen, Container brauche man immer.
Am 15. März 2018 haben drei Leasing- und Vertriebsfirmen der Container-Investmentfirma P&R aus Grünwald bei München nun für die breite Öffentlichkeit überraschend Insolvenz beantragt. 51.000 Kunden, die solche Direktinvestments in Container getätigt hatten, bangen nun um ihr Geld. Die Laufzeit der Geldanlagen beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Fällt P&R aufgrund der Insolvenz nun aus, hat der Anleger keinen sogenannten Anspruchsgegner mehr.
In den Newsletters diverser Anwaltskanzleien liest man, man solle sich sofort mit dem Anwalt in Verbindung setzen, das ist aber gegenwärtig kein wohlmeinender Rat für den Anleger.
Betroffen von der Insolvenz sind rund 51.000 Kapitalanleger, die in eine der drei folgenden Container-Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R investiert haben:
- P & R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18), vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
- P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé
- P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18), vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé
Für diese drei Unternehmen der P&R-Gruppe wurde jeweils ein Insolvenzantrag gestellt. Damit beginnt nun das sogenannte „vorläufige Insolvenzverfahren“. Hierbei wird zunächst geprüft, welcher finanzielle Spielraum besteht, unter anderem um die Verfahrenskosten zu bezahlen. Weitere Gesellschaften der P&R-Gruppe sind derzeit nicht betroffen.
Bei einem Insolvenzverfahren können nicht nur die Mietzahlungen ausfallen es kann möglicherweise auch zu Folgekosten für die Unterhaltung der Schiffscontainer kommen. Denn: Letztlich ist der Anleger ja Eigentümer des Containers. In der Praxis kann das aber schwierig werden, da die Container weltweit verteilt sind.
Was können betroffene Anleger jetzt tun?
- Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, wie die vorläufigen Insolvenzverfahren ausgehen. Forderungen sollten Sie als Anleger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden werden. Es besteht derzeit also noch kein Handlungsbedarf.
- Im Falle eines Insolvenzverfahrens werden alle bekannten Gläubiger vom Insolvenzverwalter angeschrieben und zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Hierfür müssen Sie dann ein Formular, innerhalb einer vom Gericht bestimmten Frist, ausfüllen.
- Lassen Sie außerdem prüfen, ob Sie beim damaligen Abschluss der Anlage falsch beraten worden sind. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen die Anlage als ebenso sicher wie ein Sparbuch empfohlen wurde. Ist dies der Fall, können Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen den Finanzberater oder -vermittler durchsetzen.
- So schwer es ist: Bleiben Sie ruhig!! Lassen Sie sich nicht vorschnell auf mögliche Angebote von Containeraufkäufern ein oder treten Sie nicht vorschnell Ansprüche an Forderungsaufkäufer ab.