Monat: Oktober 2019

30.10. ist WELTSPARTAG – Deutsche halten dem Sparbuch die Treue und zahlen dabei drauf

Früher wurde das Sparschwein auf die Bank getragen, es gab ein Geschenk und ein Lob. Heute sind die Zinsen auf Sparbuch und Tagesgeldkonten quasi abgeschafft, wer viel Geld bei der Bank bunkert, dem drohen sogar Negativzinsen. Dennoch werben Sparkassen und Volksbanken unverdrossen für den Weltspartag.

Rund 2,5 Billionen Euro lagern laut Bundesbank in Deutschland unter Kopfkissen, auf Girokonten oder auf dem klassischen Sparbuch. Eine beachtliche Summe, die viel Rendite abwerfen könnte – könnte. In Sachen Geldanlage sind die Deutschen konservativ. Unter Berücksichtigung der Inflation und der Tatsache, dass manche Banken inzwischen sogar Minuszinsen auf Guthaben von Privatkunden erheben, wird dabei Geld vernichtet.

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Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung des Darlehensvertrags

Für die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen gilt: Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an. Nun hat das OLG Frankfurt/M. (Urt. v. 09.05.2019 – 6 U 170/18 (Vorinstanz: LG Gießen)) entschieden, dass dies auch nach Kündigung des Darlehens gilt.

Leitsatz des Gerichts:

Die Regelung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB über die Hemmung der Verjährung erfasst auch den Anspruch auf Rückzahlung der Restdarlehenssumme nach Kündigung des Darlehensvertrags.

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