Die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist nur über ein eigenes Zahlungskonto möglich. Seit 2016 hat jeder Verbraucher in Deutschland den Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto, sogenanntes Zahlungskonto für alle). Niemand soll mehr aufgrund eines fehlenden Kontos sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt sein.

Jedes Kreditinstitut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, muss auch Basiskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten. In den vergangenen zwei Jahren haben bereits über 540.500 Menschen in Deutschland einen Basiskontovertrag abgeschlossen. Deutschland ist dadurch ein Stück sozial gerechter geworden.

Das Zahlungskontengesetz enthält auch Vorschriften, die für mehr Transparenz bei den Entgelten der Banken für Zahlungskonten und für mehr Wettbewerb sorgen sollen; etwa durch die Erleichterung von Kontenwechseln sowie Regelungen zur Zertifizierung von Vergleichswebseiten. Von der Kontenwechselhilfe haben Verbraucher in Deutschland seit ihrer Einführung bislang 705.000 Mal Gebrauch gemacht.

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