Die Ausmaße der P&R Pleite scheinen immer weitere Kreise zu ziehen. So ermittelt nun die Staatsanwaltschaft beim Grünwalder Containerspezialisten.

Der Verdacht, dass Container verkauft wurden, die tatsächlich gar nicht vorhanden waren, erhärtet sich.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé stellt fest:

“Die Auswertung der nicht miteinander vernetzten Systeme in Deutschland und der Schweiz hat die ersten Vermutungen bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container zum heutigen Stand deutlich unter derjenigen liegt, die in Summe von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauft worden sind. Die Fehlentwicklungen begannen vor mehr als zehn Jahren und müssen weiter aufgeklärt werden.”

Insgesamt sollten rund 1,6 Mio. Container im Bestand sein – zumindest wurden so viele an die gut 54.000 Anleger verkauft. Festgestellt werden konnte aber bis dato “nur” ein Bestand von rund 600.000 Containern. Dies ruft nun auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Außerdem bestand bereits 2014 eine Unterdeckung von Mieteinnahmen (228 Mio. €) zu Mietauszahlungen (418 Mio. €) von 190 Mio. €.  Die Anlageberater waren bei der Empfehlung zu einer Plausibilitätsprüfung des Investments verpflichtet. Nach BGH, Urteil vom 15. 11. 2012 – III ZR 55/12, DB 2012 S. 2862 ist ein Anlageberater verpflichtet, ein Kapitalanlageprodukt, das er empfehlen möchte, mit üblichem kritischem Sachverstand zu prüfen. Je nach Ausgang der Prüfung ist der Anleger auch auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen.

Sollten Ihnen als Anleger Container verkauft worden sein, dann sollten Sie die Anlageempfehlung rechtlich überprüfen lassen.

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