Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren für Privatkredite und Unternehmerdarlehen unzulässig sind, die viele Banken erhoben haben.
Ansprüche auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten aus den Jahren 2005 bis 2013 sind mittlerweile verjährt. Wer danach noch gezahlt hat, kann das Geld zurückfordern.
Wer eine Darlehensgebühr bei Auszahlung des Bauspardarlehens entrichten musste, hat einen Anspruch auf Erstattung (BGH, Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15). Ebenfalls unzulässig ist eine „Kontogebühr“, die der Bausparer in der Darlehensphase zahlen muss (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15).
Die Banken waren erfinderisch: Den „laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“ bei Privatkrediten muss die Bank ebenfalls zurückerstatten. Das war eine neue Art Kreditgebühr.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob das auf Ihren Kredit zutrifft, dann rate ich, diesen von einm Fachanwalt prüfen zu lassen. Am 31. Dezember 2017 verjähren Ansprüche für Kredit- und Bausparverträge aus 2014!
logo