Seit Juli 2017 ist der Küchenhersteller in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das bedeutet, dass nicht ein unabhängiger, vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Geschäfte weiterführt, sondern das bisherige Management im Amt bleibt. Jetzt allerdings droht Bauknecht mit der Beendigung der Belieferung mit Elektrogeräten und unterstützt die Gläubiger mit ihrem Antrag beim Amtsgericht Hechingen, ein Regelinsolvenzverfahren einzuleiten und die Eigenverwaltung zu beenden.
Hintergrund des Antrags von Ipek Demirkas, der ehemaligen Finanzchefin, ist die Befürchtung, das die Sanierung auf dem Rücken der Gläubiger ausgetragen werde. Diese Befürchtung ist, wie die Insolvenzverfahren von Pfleiderer, IVG und Suhrkamp gezeigt haben, nicht unberechtigt.
Auch diesmal sind wieder Aktionäre und Anleihegläubiger betroffen, deren Kapitaleinsatz verloren ist. Die ALNO AG Anleihe: 8,500% bis 14.05.2018 (WKN: A1R1BR ISIN: DE000A1R1BR4) ist mit Insolvenzantragstellung in den Keller gestürzt.

logo